Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )

1. Nutzungsvoraussetzung

1.1. Voraussetzung für die Nutzung des Hochseilgartens ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages gemäß dieser AGB. Hierzu muss der Teilnehmer mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er sowohl die AGB als auch die Sicherheitshinweise zur Kenntnis genommen hat und vorbehaltlos einverstanden ist.

1.2. Volljährige Teilnehmer müssen durch geeigneten Nachweis ihre Volljährigkeit darlegen. Minderjährige müssen zur Nutzung des Hochseilgartens eine Einverständniserklärung vorlegen, die von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben ist. Der Unterzeichnende bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die AGB und Sicherheitshinweise gelesen und sein Kind darüber aufgeklärt hat und erklärt seine Einwilligung zum Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages seines Kindes.

1.3. Der Hochseilgarten kann von jedem Teilnehmer benutzt werden, der ein Mindestalter von 6 Jahren und eine Mindestgröße von 1,20 m hat.

1.4. Kinder bis zu 14 Jahren müssen bei der Benutzung des Hochseilgartens in Begleitung eines Erwachsenen sein. Dieser ist während des Besuchs für die Aufsicht des Kindes verantwortlich. Bei Gruppen von Kindern bis zu 14 Jahren ist die Begleitung durch eine Aufsichtsperson zwingend erforderlich, die während des Besuchs des Hochseilgartens die Verantwortung trägt. Für jedes einzelne Kind muss ferner eine unterschriebene Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorgelegt werden.

1.5. Der Teilnehmer hat das Eintrittsgeld im Voraus vor der Nutzung des Hochseilgartens zu entrichten.

1.6. Teilnehmer, die sich nach der entsprechenden Sicherheitseinweisung nicht in der Lage fühlen, oder nach der verbindlichen Aussage eines Mitarbeiters des Hochseilgarten-Heist nicht in der Lage sind, die vorgeschriebene Handhabung zur Selbstsicherung korrekt auszuführen, müssen auf die Teilnahme am Hochseilgarten verzichten. In diesem Fall wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

1.7. Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstigen, die geistig und körperliche Verfassung einschränkenden Mitteln (z.B. Alkohol, Medikamente, Betäubungsmittel, sonstige Drogen) konsumiert hat und das er nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leidet, die bei der Nutzung des Hochseilgartens eine Gefahr für die eigene Person und eigene Gesundheit oder die der anderen Personen darstellen kann.

1.8. Der Hochseilgarten-Heist behält sich das Recht vor, auf der gesamten Anlage Foto-, Film- und Webcam- Aufnahmen zu Werbe- und Informationszwecken zu machen. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, hat er dies dem Hochseilgarten-Heist ausdrücklich mitzuteilen.

 


2. Wichtige Sicherheitshinweise

2.1. Die Benutzung des Hochseilgartens ist mit Risiken verbunden. Die Benutzung der kompletten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

2.2. Jeder Teilnehmer muss vor der Benutzung des Hochseilgartens an der Sicherheitseinweisung teilnehmen.

2.3. Während des gesamten Aufenthalts sind sämtliche Anweisungen und Entscheidungen der Mitarbeiter des Hochseilgarten-Heist unverzüglich Folge zu leisten.

2.4. Der Teilnehmer darf zu keinem Zeitpunkt ungesichert sein! Der Teilnehmer muss immer durch mindestens einen Sicherheitskarabiner gesichert sein!

Es dürfen nie beide Sicherheitskarabiner gleichzeitig ausgehängt sein!


2.5. Die Anwendung der Stahlseilrolle muss exakt entsprechend der Sicherheitseinweisung bzw. nach den Anweisungen der Mitarbeiter des Hochseilgarten-Heist erfolgen.

2.6. Auf den Baumplattformen dürfen sich höchstens zwei Teilnehmer gleichzeitig befinden. Auf den zwischen zwei Plattformen befindlichen Hindernissen darf sich immer nur ein Teilnehmer bewegen.

2.7. Die vom Hochseilgarten-Heist ausgeliehene Sicherheitsausrüstung (Klettergurt, Karabiner, Stahlseilrolle etc.) muss entsprechend der Sicherheitseinweisung benutzt werden. Sie darf nur durch Mitarbeiter des Hochseilgarten-Heist an, - bzw. abgelegt werden. Die Ausrüstung darf während der Nutzung des Hochseilgartens nicht abgelegt werden. Sie darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Mitgebrachte Ausrüstung darf nicht benutzt werden.

2.8. Gegenstände, die die Sicherheit des Teilnehmers selbst oder andere gefährden könnten (z.B. durch Herunterfallen), dürfen während der Nutzung des Hochseilgartens nicht mitgeführt werden (z.B. Handys, Kameras, Rucksäcke, Taschen etc.)

2.9. Lange Haare sind in geeigneter Weise durch ein Haargummi o.ä. zusammen- und hoch zubinden, um Verletzungen zu verhindern.

2.10. Auf dem Gelände des Hochseilgartens dürfen nur die angelegten bzw. ausgewiesenen Wege benutzt werden. Die Zonen im Bereich der Seilbahn dürfen nicht betreten werden.

2.11. Auf dem gesamten Gelände des Hochseilgartens herrscht Rauchverbot.

 

 

3. Haftungsbeschränkung / Schäden

3.1. Der Hochseilgarten-Heist haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschäden. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Hochseilgarten-Heist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Insoweit haftet der Hochseilgarten-Heist für jeden Grad des Verschuldens. Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber dem Hochseilgarten-Heist ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen des Hochseilgarten-Heist.

3.2. Für Schäden oder Verschmutzung der Kleidung oder anderen selbst mitgebrachten Gegenständen wird keine Haftung übernommen.

3.3. Bei Beschädigung oder Verlust von Ausrüstungsgegenständen behält sich der Hochseilgarten-Heist vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

3.4. Unfälle, Sachschäden oder Verletzungen müssen unverzüglich einem Mitarbeiter des Hochseilgarten-Heist gemeldet werden.

 

 

4. Missachtung von Sicherheitshinweisen und Anweisungen

4.1. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen die Sicherheitshinweise und Anweisungen der Mitarbeiter des Hochseilgarten-Heist kann der betreffende Teilnehmer von der Nutzung des Hochseilgartens ausgeschlossen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes.

4.2. Für Schäden, die dem Teilnehmer nur dadurch entstehen, dass er Anweisungen von Mitarbeitern des Hochseilgarten-Heist nicht Folge geleistet hat oder sich nicht an die Sicherheitshinweise gemäß Ziffer 2 gehalten hat, übernimmt der Hochseilgarten-Heist keine Haftung.

4.3. Bei Missachtung der Sicherheitshinweise und/oder Anweisungen der Mitarbeiter behält sich der Hochseilgarten-Heist das Recht vor, Schadensersatzansprüche gegen den Teilnehmer geltend zu machen.

 

 

5. Betriebseinstellung/Nichtnutzung/ Stornierung

5.1.Der Hochseilgarten-Heist behält sich vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Aspekten (z.B. Witterungsbedingungen) zeitweise einzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises.

5.2.Beendet ein Teilnehmer den Besuch des Hochseilgartens vorzeitig auf eigenen Wunsch, besteht kein Anspruch auf anteilige oder komplette Rückerstattung des Eintrittspreises.

5.3 Ihre Anmeldung (mündlich oder schriftlich) für eine Veranstaltung oder Reservierung des Hochseilgarten-Heist ist verbindlich. Mit Zugang unserer Anfragebestätigung wird der Komplettbetrag fällig. Sollte innerhalb von 5 Werktagen die Gebühr bezahlt sein, senden wir Ihnen eine Buchungsbestätigung .

5.4 Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen fallen folgende Kosten von der vereinbarten Teilnahmegebühr an:

  • mindestens 30 Tage -> keine Kosten
  • mindestens 15 Tage -> 50%
  • mindestens 7 Tage -> 80%
  • bei Absage am Veranstaltungstag oder Nichtantritt 100%

Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugangstag der Stornierung. Die Kosten werden nicht geschuldet, wenn uns der Teilnehmer nachweist, dass uns ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

5. 5 Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird die Teilnahme infolge höherer Gewalt erschwert oder gefährdet, ist der Trainer berechtigt über den Abbruch der Veranstaltung zu entscheiden. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises, es sei denn der Teilnehmer weist uns einen geringeren oder keinen Schaden nach.

 

 

©  Hochseilgarten - Heist,  Tornesch,  16.02.2010

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